Rettungsassistent

Rettungsassistenten sind Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbe­zeichnung „Rettungsassistent“ besitzen und im Rettungsdienst entsprechend § 3 des Rettungsassisten­tenge­setzes (RettAssG) und auch im „Interhospitaltransfer“ eingesetzt werden. Nach den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer haben Rettungsassistentinnen und -assistenten einen festen Platz als verantwortliche Mitglieder der Regelbesatzung auf Rettungsmitteln der Notfallrettung. Dabei sind sie im Rettungsteam Partner der Ärzte sowie der anderen Fachkräfte, welche sich das bestmögliche Helfen bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen zum Ziel gesetzt und zur Aufgabe gemacht haben.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten besteht aus:

  • Lehrgang gemäß § 4 RettAssG (Ausnahmen sind in § 8f. RettAssG geregelt)
  • Praktische Tätigkeit auf der Rettungswache gemäß § 7 RettAssG.
Der Lehrgang nach § 4 RettAssG dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistent zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 1200 Stunden. Er dau­ert, wenn er in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate.

Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang müssen die körperliche und geistige Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Haupt­schulabschluß oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Der Inhalt des Lehrgangs ergibt sich aus dem Curriculum der Hilfsorganisationen und der Berufsfeuerwehr. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungs­verord­nung zum RettAssG.

Die praktische Tätigkeit auf der Rettungswache dient zur Erlangung der orga­nisa­torischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kennt­nisse und umfasst 1600 Stunden. Sie dauert, wenn sie in Voll­zeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Der Einsatz auf der Rettungswache erfolgt über­wiegend als Praktikant in der Notfallrettung.

Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit auf der Lehr-Rettungswache erfolgt, nach Vorlage eines vollständigen Berichtsheftes, gemeinsam mit dem Praktikan­ten, dem Lehr-Rettungsassistenten und von der zuständigen Behörde beauf­trag­ten Arzt ein Abschlussgespräch.

Aktuelles

Ausbildung:

07.10.2021 19:00 Uhr

16.10.2021  15:00 Uhr

21.10.2021  19:00 Uhr



Letzter Einsatz :

NR. 06

30.09.2021  23:36 Uhr 

RMI:  R2

 

 

Sanitätsdienste:

 



Rot : Helfer werden gesucht

Grün : Dienst belegt

Blutspende: 2021

 

        17:00-20:45 Uhr

 

Gabelsbergerstraße 12

64760 Oberzent

 

Druckversion | Sitemap
© Erik Sauer